Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss eine pflegebedürftige Person in einen Pflegegrad eingruppiert worden sein. Um in einen Pflegegrad eingruppiert zu werden, muss ein definierter Hilfe- und Pflegebedarf vorliegen. Alle weiteren Informationen finden Sie unter der Rubrik „Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriff" auf dieser Seite.
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