Voraussetzungen
Voraussetzungen für den Bezug von Leistungen aus der Pflegeversicherung
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss eine pflegebedürftige Person in einen Pflegegrad eingruppiert worden sein. Um in einen Pflegegrad eingruppiert zu werden, muss ein definierter Hilfe- und Pflegebedarf vorliegen. Alle weiteren Informationen finden Sie unter der Rubrik „Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriff" auf dieser Seite.