Grundpflege

Voraussetzung:

Jeder kann diese Leistungen in Anspruch nehmen.

Körperpflege:

Hierzu gehören die Unterstützung bzw. Übernahme von

  • Waschen
  • Duschen
  • Baden
  • Zahnpflege
  • Kämmen
  • Rasieren
  • Blasen- und Darmentleerung
  • und anderes mehr

Mobilität:

Hierzu gehört die Unterstützung bzw. Übernahme von:

  • Lagern (d.h. Drehen des Pflegebedürftigen im Bett)
  • An- und Auskleiden
  • Gehen
  • Stehen
  • Treppensteigen
  • Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
  • und anderes mehr

Ernährung:

Hierzu gehört:

  • Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • Verabreichung von Sondennahrung
  • und anderes mehr

Hauswirtschaft:

Hierzu gehört:

  • Verschiedene Besorgungen, z.B. Einkaufen von Lebensmitteln, Rezepte, Medikamente. Selbstverständlich räumen wir die Besorgungen auch ein.
  • Kochen und Zubereiten einer Mahlzeit
  • Spülen
  • Reinigung der Wohnung
  • Waschen der Wäsche und Kleidung sowie Einräumen dieser Wäsche
  • Beheizen der Wohnung
  • und anderes mehr

Finanzierung:

  • Liegt ein Pflegegrad vor, besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Pflegekasse, entsprechend des Pflegegrad.
  • Private Kostenübernahme

 

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