Gegen den Bescheid der Pflegekasse kann innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich Widerspruch eingelegt werden, gerechnet vom Datum der Bekanntgabe des Bescheides.
Der Widerspruch ist bei der Pflegekasse einzureichen. Zunächst reicht ein einfacher Widerspruch ohne weitere Begründung.
Statistiken belegen, dass viele Widersprüche gegen Entscheidungen der Pflegekasse erfolgreich waren. Dennoch macht ein Widerspruch natürlich nur Sinn wenn genügend Argumente dafür sprechen, dass die Entscheidung der Pflegekasse falsch war. Wir empfehlen Ihnen, in diesem Zusammenhang mit der Caritas-Sozialstation Kontakt aufzunehmen, die Ihnen bei berechtigter Kritik am Pflegegutachten weiterhelfen kann.
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